Wärmepumpen-Förderung

Wärmepumpen-Förderung 2026: bis zu 80 % Zuschuss möglich

Seit dem 21.07.2026 gelten neue Bedingungen für die KfW-Heizungsförderung. Wer in Südhessen eine alte Heizung gegen eine effiziente Wärmepumpe austauschen möchte, kann weiterhin attraktive Zuschüsse erhalten. Die genaue Förderhöhe hängt von Gebäude, Eigentumsverhältnissen, Einkommen und weiteren Voraussetzungen ab.

Wilcke Joost Gebäudetechnik unterstützt Sie bei der fachgerechten Planung Ihrer Wärmepumpe, den erforderlichen technischen Angaben und den Unterlagen für die Antragstellung.

Aktuelle KfW-Förderung für Wärmepumpen

Für neue Anträge gelten aktuell unter anderem folgende Förderbausteine:

  • 30 % Grundförderung
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
  • 10 % bis 40 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer, abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
  • In vielen Fällen maximal 70 % Zuschuss
  • Für bestimmte selbstnutzende Haushalte mit niedrigerem Einkommen bis zu 80 % Zuschuss
  • Förderfähige Kosten beim Einfamilienhaus: aktuell bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit

Wichtig: Der frühere 5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen ist seit dem 21.07.2026 entfallen.

Beispiel: Förderung beim Einfamilienhaus

Bei einem Einfamilienhaus werden aktuell bis zu 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit berücksichtigt. Daraus ergeben sich beispielhaft folgende Zuschüsse:

FörderbausteinBeispielhafte Zuschusshöhe
30 % Grundförderungbis zu 8.400 €
30 % + 16 % Klimageschwindigkeitsbonusbis zu 12.880 €
Maximal 70 % bei erfüllten Voraussetzungenbis zu 19.600 €
Bis zu 80 % für bestimmte selbstnutzende Haushaltebis zu 22.400 €

Welche Förderung in Ihrem Fall möglich ist, muss individuell geprüft werden. Entscheidend sind die aktuellen KfW-Regeln, das Gebäude, die geplante Wärmepumpe und die persönlichen Voraussetzungen.

Unverbindlicher Förder-Check für Ihre Wärmepumpe

Mit dem Beispielrechner können Sie überschlägig prüfen, welche KfW-Förderung für Ihre Wärmepumpe möglich sein kann. Die Berechnung erfolgt unverbindlich nach den aktuellen KfW-Regeln seit 21.07.2026. Maßgeblich bleiben immer die offiziellen Förderbedingungen und die Prüfung durch die KfW.

Wärmepumpen-Förderung 2026 berechnen

Unverbindlicher Förder-Check für private Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes. Grundlage sind die KfW-Bedingungen für Anträge ab 21.07.2026.

Für Gas- und Biomasseheizungen ist beim Klimageschwindigkeitsbonus grundsätzlich ein Alter von mindestens 20 Jahren relevant.
Für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus werden aktuell höchstens 28.000 € berücksichtigt.
Nicht Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.
Voraussichtlicher Zuschuss0 €
Förderfähige Kosten0 €
Fördersatz0 %
Eigenanteil auf förderfähige Kosten0 €
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus0 %
Einkommensbonus0 %
Förderobergrenze70 %

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Wir prüfen Gebäude, Wärmepumpe und die technischen Fördervoraussetzungen.

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Was wir für Sie übernehmen

Wir unterstützen Sie bei der technischen Vorbereitung Ihrer Wärmepumpen-Förderung. Dazu gehören insbesondere:

  • Prüfung der passenden Wärmepumpenlösung für Ihr Gebäude
  • Erstellung eines fachgerechten Angebots
  • Technische Angaben zur geplanten Heizungsanlage
  • Unterstützung bei der Bestätigung zum Antrag (BzA), soweit erforderlich
  • Bereitstellung der Unterlagen für die Antragstellung
  • Fachgerechte Installation und Dokumentation der Wärmepumpe

Den Förderantrag stellen Eigentümer in der Regel selbst über das KfW-Portal. Wir unterstützen Sie mit den technischen Informationen, die für eine saubere Antragstellung benötigt werden.

Förderung vor Auftrag prüfen

Wichtig ist: Der Förderantrag muss korrekt vorbereitet und rechtzeitig gestellt werden. Bevor Sie eine Wärmepumpe beauftragen, sollte die mögliche Förderung geprüft werden.

Wir beraten Sie zur passenden Wärmepumpenlösung und erstellen ein Angebot, das Sie für die weitere Förderabwicklung nutzen können.

Hinweis: Alle Angaben zur Förderung sind ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Fördermittel- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der KfW. Weitere Informationen finden Sie bei der KfW zu den BEG-Anpassungen 2026 und auf der Produktseite Heizungsförderung 458.